Branchenspezifische Leistungen der
Innung für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik Marburg
Die Mitgliedschaft eines Betriebes in einer Innung ist mit einer ganzen Reihe zusätzlicher Dienstleistungen verbunden. Bei allen aufgelisteten Punkten handelt es sich um dauerhafte Angebote, die bei Bedarf und Interesse genutzt werden können. Es besteht keinerlei Verpflichtung zur Abnahme bestimmter Leistungen. Unsere Mitgliedsbetriebe können aus dem Angebot frei wählen.
Branchenspezifische Leistungen und Vorteile für Mitgliedsbetriebe:
- Informations- und Meinungsaustausch, Kontaktpflege und Kommunikation mit anderen Unternehmen Ihrer Branche; z.B. auf den Innungsversammlungen
- Vertretung der Interessen gegenüber Politik, Marktpartnern, Wirtschaft, Öffentlichkeit, Verwaltung usw. durch Landes- und Zentralfachverband
- Beratung auf den Gebieten Arbeitsrecht, Vertrags- und Vergaberecht (VOB, VOL, Bauwerkveträge), Betriebswirtschaft (Betriebsorganisation, Personalwesen, Finanzierung, Marketing usw.)
- Verbandszeichen der Berufsorganisation - das Führen des SHK-Logos ist ausschließlich Mitgliedsbetrieben gestattet und signalisiert dem Kunden die Kompetenz des Fachbetriebes (Nutzung auf Briefbögen, in Anzeigen etc.)
- Werbemittel
- Fachpublikationen (Info-Hefte, Broschüren, Formulare usw.) exklusiv für Mitgliedsbetriebe (u. a. Fachregeln, Richtlinien, Wartungsverträge, Merkblätter etc.)
- günstige Versicherungen durch Rahmenverträge
- Möglichkeit zum günstigen Verbundeinkauf von Kraftfahrzeugen durch Rahmenabkommen mit Fahrzeugherstellern
- Gemeinschaftswerbung – Als Innungsmitglied haben Sie die Möglichkeit an gemeinsamen Werbeaktionen - z. B. in der regionalen Presse oder bei Messeauftritten – teilzunehmen
- Veranstaltungen, Kongresse, Messen und Seminarprogramm des Fachverbandes mit branchenspezifischen betriebswirtschaftlichen und technischen Themen
- Informationen zum aktuellen Tarifrecht
- Durch verschiedene Rahmenabkommen vergünstigte Konditionen, z. B.: Bürgschaftsservice, kombinierte Einbruchdiebstahlversicherung, Betriebshaftpflicht
- Innungsmitglieder zahlen den halben Beitrag als Fachbetrieb gem. § 19 WHG l in der „Überwachungsgemeinschaft Technische Anlagen SHK-Handwerke e.V.“
- Auflistung der Betriebe in der Übersicht der SHK-Innungsmitglieder für öffentliche, gewerbliche und private Interessenten
- Nachwuchswerbung – Die Innung betreibt aktive Werbung für eine Ausbildung bei den Innungsfachbetrieben des SHK-Handwerks
- Aufnahme in die Liste der Mitgliedsbetriebe auf der Homepage der Innung
Die (fachbezogenen) geldwerten Vorteile gibt es als anschauliche Zusammenstellung unseres Fachverbandes SHK Hessen: Nutzen steigern - Kosten senken
Weitere umfangreiche Vorteile für Mitglieder, unabhängig von der Branche, finden Sie in der Übersicht der Leistungen der Kreishandwerkerschaft Marburg.
Diese Vorteile sowie die branchenübergreifenden Leistungen erhalten Mitglieder für einen Jahresbeitrag, der sich an der Betriebsgröße und damit an den jeweiligen Bedürfnissen orientiert.
Der Beitrag der Innungsmitgliedschaft ist als Betriebsausgabe steuerlich absetzbar!
Voraussetzungen für die Mitgliedschaft
Wesentliche Voraussetzungen für die Mitgliedschaft in der Innung sind die Eintragung eines Betriebes mit dem Handwerk (ggf. mehrere Gewerbe) für das die Innung gebildet wurde und der Sitz des Betriebes im Innungsbezirk (Stadt und Altkreis Marburg).
Für Fragen und weitere Informationen steht Ihnen die Geschäftsstelle der Innung jederzeit gerne zur Verfügung.
Beitritt zur Innung
Wenn Sie unserer Innung beitreten wollen, reichen Sie bitte das ausgefüllte Beitrittsformular in der Geschäftsstelle ein. Das Formular zum Innungsbeitritt finden Sie hier: Beitrittsformular