Die Dienstleistungen in der Übersicht

KREISHANDWERKERSCHAFT FÜR DEN LANDKREIS MARBURG UND DIE UNIVERSITÄTSSTADT MARBURG

Die Mitgliedschaft eines Betriebes in einer In­nung ist mit einer ganzen Reihe zusätzlicher Dienst­leis­tungen verbunden. Vorteile für In­nungsbe­triebe, die allge­meingültig sind, un­ab­hängig von der Branche, sind auf dieser Seite aufgelistet. Branchenspe­zifische Leis­tun­gen (Fachseminare, Werbemittel, Rundschrei­bendienste usw.) sowie Rahmenver­träge (z. B. Fahrzeugkauf, Kautionsver­siche­rung etc.) finden Sie in der Über­sicht mit den Vor­teilen der Mit­glied­schaft der je­wei­ligen In­nung.

Voraussetzungen für die Mitgliedschaft
Wesentliche Voraussetzungen für die Mitglied­schaft in einer unserer Innungen sind die Ein­tra­gung eines Betriebes mit dem Handwerk, für das eine Innung gebildet wurde und der Sitz des Be­triebes im Bezirk der Kreishandwerkerschaft Mar­burg (Altkreis Mar­burg).

Für Fragen und weitere Informationen steht Ih­nen die Kreishandwerkerschaft Marburg jeder­zeit gerne zur Verfügung. Die nachfolgende Übersicht erhalten Sie auch als Faltblatt: Flyer Leistungen.

  • Regionale Interessenvertretung für den Wirt­schaftsbereich Handwerk gegenüber Po­litik und Gesellschaft
  • Rechtliche Beratung in betrieblichen Angele­genheiten (Handwerksrecht, allg. Vertragsrecht, Tarifrecht, Arbeitsrecht usw.)
  • Öffentlichkeits- und Pressearbeit, Imagewer­bung für das Ansehen des Hand­werks ins­ge­samt für die Berufsstände der einzelnen Bran­chen
  • Steuerbe­ratung, Finanz- und Lohnbuchhal­tung in unserer Buch- und Steuerbera­tungs­stelle
  • Beratung über Förderprogramme für Exis­tenz­gründer und bei der Schaffung von Aus­bildungs­plätzen / Programme von Bund und Land
  • Bereitstellung von Unterlagen wie z. B.: Aus­hangpflichtige Gesetze, Wer­be­material, Be­richtshefte, Tarifverträge, Ar­beits­verträge usw.
  • Altersvorsorge und Berufsunfähigkeitsab­si­cherung für Sie und Ihre Mitarbeiter im Versor­gungswerk des Handwerks
  • Preisnachlasse für Betriebshaftpflicht- / Rechtsschutzversicherung usw.
  • Hilfestellungen bei Lehrlingsstreitigkeiten
  • Aus- und Weiterbildung, Nachwuchsförde­rung und Organisation von Zwischen- und Ge­sellen­prüfungen; Meisterkurse und sonstige Weiterbil­dungslehrgänge
  • Ermäßigungen bei den Prüfungsgebühren im Rahmen der Ausbildung und Ein­sparungen bei Kosten für Formulare
  • Günstige Konditionen durch Rahmenver­einba­rung mit dem Textildienstleister MEWA (Berufs­kleidung, Putztücher usw.) - Info-Flyer MEWA
  • Rahmenvertrag Kraftfahrzeugversicherung für eine dauerhaft günstige Versicherung
  • Strombezug für unsere Mitgliedsbetriebe preiswer­ter durch eine Vereinbarung mit E.ON
  • Telefonkosten senken mit Spartarif durch ein Rahmenabkommen mit der Telekom (weitere An­bieter je nach Innung möglich)
  • Arbeitsmedizinische und sicherheitstech­ni­sche Betreuung mit einem leistungsstar­ken Part­ner und ermäßigten Kosten durch ei­nen Rahmen­vertrag mit „TQZ“ (ca. 20%)
  • Vergünstigungen durch Vorzugspreise bei den von der Kreishandwerkerschaft Marburg angebo­tenen Seminaren
  • Unternehmerkarte Handwerk mit günstigen Einkaufsmöglichkeiten bei Bürobedarf, Reisen, Berufskleidung, Tanken usw. / mehr Informationen auf: www.unternehmerkarte.de/marburg
  • Innungsrabatte für Anzeigenschaltungen
  • Inkassostelle der Kreishandwerkerschaften Gie­ßen und Marburg / gemeinsame Serviceeinrich­tung für den Einzug von Forderungen
  • Dokumentenservice rund um die Uhr: Musterschreiben, Verträge, Formulare aus den Bereichen Unternehmensführung, Förderprogramme, Personal, Steuern usw.
  • Kostenlose Aufnahme in Betriebs­daten­bank / Betriebssuche der In­nungen und Kreishandwer­kerschaft („www.handwerk-mr.de“)
  • Kostenlose Bereitstellung einer „Handwerkerkarte“ (elektronische Visitenkarte) des Betriebes im In­ternet mit der Möglichkeit zur Verlinkung mit dem eigenem Auftritt

Diese Vorteile und viele zusätzliche branchenspezifi­sche Leistungen erhalten Mitglieder für einen Jah­resbeitrag, der sich an der Betriebsgröße und damit an den jeweiligen Bedürfnissen orientiert.

Der Beitrag der Innungsmitgliedschaft ist als Betriebsausgabe steuerlich absetzbar!

* Bei allen aufgelisteten Punkten handelt es sich um dauerhafte Angebote, die bei Bedarf und Inte­resse ge­nutzt werden können, d. h. es beste­ht kei­nerlei Ver­pflichtung zur Abnahme be­stimm­ter Leis­tungen Un­sere Mitgliedsbetriebe können aus dem An­gebot frei wählen.

Wenn Sie einer der angeschlossenen Innungen beitreten wollen, reichen Sie bitte das ausgefüllte Beitrittsformular in der Geschäftsstelle ein. Das Formular zum Innungsbeitritt finden Sie hier: Download Beitrittsformular