Branchenspezifische Leistungen der Fleischer-Innung Marburg
Die Mitgliedschaft eines Betriebes in einer Innung ist mit einer ganzen Reihe zusätzlicher Dienstleistungen verbunden. Bei allen aufgelisteten Punkten handelt es sich um dauerhafte Angebote, die bei Bedarf und Interesse genutzt werden können. Es besteht keinerlei Verpflichtung zur Abnahme bestimmter Leistungen. Unsere Mitgliedsbetriebe können aus dem Angebot frei wählen.
Branchenspezifische Leistungen und Vorteile für Mitgliedsbetriebe:
- Informations- und Meinungsaustausch, Kontaktpflege und Kommunikation mit anderen Unternehmen Ihrer Branche; z. B. bei Innungsversammlungen
- Vertretung der Interessen gegenüber Politik, Marktpartnern, Wirtschaft, Öffentlichkeit, Verwaltung usw. durch Landes- und Zentralfachverband
- Rechtliche Beratung in betrieblichen Angelegenheiten (Handwerksrecht, allg. Vertragsrecht, Tarifrecht, Arbeitsrecht usw.)
- Fachreferate bei Innungsversammlungen (Arbeitsrecht, Betriebswirtschaft, Technik, Hygienevorschriften usw.)
- Innungsrundschreiben mit Informationen zu aktuellen Themen, Änderungen von Gesetzen und Verordnungen und zum aktuellen Tarifrecht im Fleischerhandwerk
- Verbandszeichen der Berufsorganisation - das Führen des Verbandszeichens ist ausschließlich Mitgliedsbetrieben gestattet und signalisiert dem Kunden die Kompetenz des Fachbetriebes (Nutzung auf Briefbögen, in Anzeigen, auf Fahrzeugen, im Ladenlokal etc.)
- Werbemittel
- Freiwillige Selbstkontrolle mit der Beurteilung von Wurstproben durch Sachverständige und chemische Analysen. Dekorative Urkunden garantieren einen positiven Werbeeffekt der Aktion
- Nachwuchswerbung – Die Innung betreibt aktive Werbung für die Ausbildung bei den Innungsfachbetrieben
- Aufnahme in die Liste der Mitgliedsbetriebe auf der Homepage der Innung
Weitere umfangreiche Vorteile für Mitglieder, unabhängig von der Branche, finden Sie in der Übersicht der Leistungen der Kreishandwerkerschaft Marburg.
Diese Vorteile sowie die branchenübergreifenden Leistungen erhalten Mitglieder für einen Jahresbeitrag, der sich an der Betriebsgröße und damit an den jeweiligen Bedürfnissen orientiert.
Der Beitrag der Innungsmitgliedschaft ist als Betriebsausgabe steuerlich absetzbar!
Voraussetzungen für die Mitgliedschaft
Wesentliche Voraussetzungen für die Mitgliedschaft in der Innung sind die Eintragung eines Betriebes mit dem Handwerk (ggf. mehrere Gewerbe) für das die Innung gebildet wurde und der Sitz des Betriebes im Innungsbezirk (Stadt und Altkreis Marburg).
Für Fragen und weitere Informationen steht Ihnen die Geschäftsstelle der Innung jederzeit gerne zur Verfügung.
Beitritt zur Innung
Wenn Sie unserer Innung beitreten wollen, reichen Sie bitte das ausgefüllte Beitrittsformular in der Geschäftsstelle ein. Das Formular zum Innungsbeitritt finden Sie hier: Beitrittsformular